Judo -Trainingsstart nach den Sommerferien 2021 28.08.2021
Nach den hessischen Sommerferien geht es zu folgenden Zeiten mit dem Judo-Training weiter:

Erwachsene und Jugendliche
-->> Montags, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Kinder 7 bis 12 Jahre
-->> Donnerstags, 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr

Ort: Jeweils Turnhalle Südbahnhofstraße

Es gilt weiterhin das aktuell gültige Abstands- und Hygienekonzept (inklusive Kontaktdatenerfassung).

Ab einem Inzidenzwert von über 35 im Werra-Meißner-Kreis ist zusätzlich ein Corona-Negativ-Test vorzuweisen.

Siehe hierzu den nachfolgenden Auszug aus der Seite des Landessportbundes Hessen ( https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/ ):

"Für den Sport sind u. a. folgende Vorgaben enthalten:

Ab kumulativ 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt:
Der Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) nach ist nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV (gilt nicht für den Spitzen- und Profisport) gestattet."

"Der gesetzliche geforderte Nachweis, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegen, kann dabei auf mehreren Wegen erfolgen:

1. durch einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
2. durch einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, oder
3. durch einen Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, der die aus der Anlage 1 ersichtlichen Daten enthält; die zugrundeliegende Testung kann auch durch einen PCR-Test erfolgen
4. durch einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik),
!!!
5. durch den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte)
!!!
6. durch einen Nachweis über die Durchführung eines maximal 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zur Eigenanwendung durch Laien nach § 13 Abs. 3 für Lehrkräfte und das sonstige Personal an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, welcher die die aus der Anlage 2 der CoSchuVo ersichtlichen Daten enthält.


Turnerwiesenfest am Samstag dem 4.9.2021 ab 14.00 Uhr 05.07.2021
Wenn es die Corona-Pandemie in diesem Jahr zulässt, dann findet das Turnerwiesenfest
am Samstag dem 4.9.2021 Beginn ab 14.00 Uhr auf der Turnerwiese der
TG 1861 e. V. Witzenhausen statt.

Ich möchte, im Namen des Vorstandes der TG 1861 e. V. Witzenhausen,
alle Mitglieder mit Angehörigen, Kinder und Enkelkinder und Freunde der
Turngemeinde herzlich zum Turnerwiesenfest auf die Turnerwiese der
TG 1861 e. V. Witzenhausen einladen.

Anmeldungen sind bei den Abteilungsleitungen bzw. dem Vorstand möglich.
Wer vegetarische Speisen wünscht, gibt das bitte bei der Anmeldung an.


Die Listen, die von den Abteilungsleitungen erstellt werde, sendet ihr mir bitte bis spätestens 28.8.2021 per Mail, damit ich Getränke und Speisen planen kann.

Salate, Nachspeisen können gerne gespendet und sollten nach dem Fest mit nach Hause genommen werden.
.
Außerdem halten wir es wie die letzten Jahre auch, um Müll zu vermeiden und unsere Natur zu schützen, bringt jede(r) seinen Teller, Besteck und Trinkgefäß selbst mit. Ansonsten werden wir wie im letzten Jahr auch keinen Beitrag für Speisen und Getränke erheben, sondern eine Spendendose aufstellen, in die jede(r) eine Spende deponieren kann.

Ich hoffe auf rege Teilnahme, gutes Gelingen und die nötige Hilfe der Abteilungen!


Heinz-Dieter Krause
2. Vorsitzender und Kassenwart
der TG 1861 e. V. Witzenhausen
Hygiene- und Sicherheitskonzept Südbahnhofstraße  16.06.2021
Hygiene- und Sicherheitskonzept
der TG 1861 e. V. Witzenhausen
für die Abteilungen:


Fitness für Frauen montags 20.00 - 21.30 Uhr
Männergymnastik freitags 18.00 - 19.30 Uhr
Zirkeltraining freitags 20.00 - 21.30 Uhr

Reha-Sport im Stadion der Südbahnhofstraße verschiedene Zeiten

Hygiene- und Sicherheitsbeauftragte:
Heide Jaeger 1. Vorsitzende der TG 1861 e. V. Witzenhausen

01. Abstandsregelung:
Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.

Beim Betreten und Verlassen der Turnhalle ist ein Mund- Naseschutz entsprechend der gesetzlichen Regelung zutragen! Die Halle ist zügig zu betreten, sodass vor
der Halle und im Flur keine Warteschlangen entstehen!
Pro Person werden 5 Quadratmeter in der Turnhalle eingehalten!
Dies bedeutet:
In der Turnhalle sind zur Zeit max. 35 Personen zum Training erlaubt!

02. Es dürfen keine Begrüßungen per Handschlag, Umarmung oder Abklatschen (Jubeln oder Trauern) stattfinden. Der Trainingsbetrieb findet absolut kontaktlos
statt.

03. Die Husten- und Niesetikette wird eingehalten.

04. Die Turnhalle wird regelmäßig gelüftet!

05. Vor und nach dem Training sollte sich jede(r) Teilnehmer(in) gründlich die Hände waschen und vor Beginn des Trainings die Hände desinfizieren.
Das Desinfektionsmittel besorgt sich jede(r) jede Teilnehmer(in) eigenverantwortlich
und bringt dies zu den Übungsstunden mit und wird zusätzlich von der TG 1861
e. V. Witzenhausen bereitgehalten.

06. Dusch und Umkleideräume dürfen wieder genutzt werden! Es sind 1,5 Meter Ab- stand in diesen Räumen einzuhalten!
Zur Zeit sind insgesamt 8 Personen gleichzeitig in der Umkleide erlaubt.
Von diesen 8 Personen dürfen n u r 3 Personen gleichzeitig den Duschraum, ebenfalls mit 1,5 Meter Abstand nutzen.
Die Vorräume und Flure dürfen nur zum zügigen Durchgehen genutzt werden.

07. Die einzelnen Abteilungen kommen zeitversetzt, sodass kein
Kontakt und keine Durchmischung mit anderen Gruppen stattfindet.
10 - 15 Minuten Abstand.

08. Zuschauer während den Übungsstunden in der Turnhalle sind nicht erlaubt.


09 Vor der ersten Verwendung vereinseigener Sportmaterialien und nach jeder
weiteren Benutzung müssen diese mit Desinfektionsmittel gereinigt werden!
Jede(r) Teilnehmer(in) bringt sich eine eigene Gymnastikmatte,
alternativ ein großes Badetuch zum Bedecken der vereinseigenen
Gymnastikmatte, mit. Bei Nutzung der vereinseigenen Sportmaterialien
muss der / die Teilnehmer(in) das jeweilige Sportgerät, mit vom Verein
zur Verfügung gestelltem Desinfektionsmittel reinigen.

10. Die Teilnehmer(innen) tragen sich eigenständig (mit eigenem Kugelschreiber) in eine von der Übungsleitung vorbereitete Anwesenheitsliste ein. Die Liste muss
enthalten: (Name der Abteilung, Übungsleitung, Datum, Training von ... bis …) Vor- Nachname, Straße, Postleitzahl, Ort eine gültige erreichbare Telefonnummer und Unterschrift.
Die Übungsleitung verwahrt jede dieser Listen für 4 Wochen, an einem sicheren
Ort seiner Wahl, um eine Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt zu ermöglichen. Das Gesundheitsamt und die Übungsleitung sind im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus umgehend zu informieren und der Trainingsbetrieb
wird sofort eingestellt! Eine Wiederaufnahme des Trainings darf dann nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen. Die Liste wird nach 4 Wochen vernichtet. Der Datenschutz wird eingehalten.

11. Teilnehmer(innen) die zu den Risikogruppen, laut Robert-Koch-Institut, gehören
dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Sie nehmen auf
eigenen Wunsch und eigener Verantwortung an den Übungsstunden teil.

12. Am Training dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome von COVID 19,
nach eigener Beurteilung, aufweisen oder vollständig vom Corona-Virus geheilt und genesen sind.

13. Die Richtlinien unseres Fachverbandes werden anerkannt!

14. Den Anweisungen der Übungsleitung bezüglich des Hygiene- und Sicherheits- konzeptes ist unbedingt Folge zu leisten und werden durch Eintrag in die Anwesenheitsliste anerkannt. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss am weiteren Training führen.

15. Es werden keine Regressansprüche gegen die Stadt Witzenhausen bzw.
gegen die TG 1861 e. V. Witzenhausen gestellt, falls sich ein(e) Teilnehmer(in)
eine Infektion mit dem Corona-Virus zuzieht!


Folgendes ist neu zu beachten und gilt in Stufe 2:
Es darf in maximal 10er Gruppen mit mindestens 3 Metern Abstand zu den Gruppen
trainiert werden. Die Gruppen dürfen nicht durchmischt werden. 2mal Geimpfte und
Genesene zählen hierbei nicht.
Der Abstand in den Gruppen bleibt bei mindestens 1,5 Metern bestehen auch zu den
2mal Geimpften und Genesenen.
Zu Beginn des Trainings müssen die 2mal Geimpften und Genesenen der Übungsleitung einen gültigen Nachweis vorlegen.


Zusatz zu Punkt 06.
Die Umkleiden und Duschen dürfen nur von den gleichen Personengruppen,
die in der Übungsstunde zusammen trainiert haben, genutzt werden. Eine


Es wird empfohlen, vor jedem Training zum Eigenschutz und zum Schutz anderer Teil-
nehmer, einen Selbsttest, Antigenschnelltest oder PCR-Test durchzuführen.


Als 2mal Geimpfte gelten, wenn nach der 2. Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

Als Genesene gelten, wenn der Genesungsnachweis eines positiven PCR-Testergebnises das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist.


Die Übungsleitung ist für die Einhaltung des Hygiene- und Sicherheitskonzeptes
verantwortlich!



Der Vorstand
der TG 1861 e. V. Witzenhausen Aufgestellt am 05.06.2021

Heinz-Dieter Krause
2. Vorsitzender und Kassenwart
der TG 1861 e. V. Witzenhausen
Hygiene- und Sicherheitskonzept Judo 16.06.2021
Hygiene- und Sicherheitskonzept
der TG 1861 e. V. Witzenhausen
für die Abteilung:

montags 18.00 - 20.00 Uhr
donnerstags 17.15 - 20.15 Uhr

Hygiene- und Sicherheitsbeauftragte:
Heide Jaeger 1. Vorsitzende der TG 1861 e. V. Witzenhausen

01a. Abstandsregelung:
Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.

Beim Betreten und Verlassen der Turnhalle ist ein Mund- Naseschutz entsprechend der gesetzlichen Regelung zutragen! Die Halle ist zügig zu betreten, sodass vor
der Halle und im Flur keine Warteschlangen entstehen!
Pro Person werden 5 Quadratmeter in der Turnhalle eingehalten!
Dies bedeutet:
In der Turnhalle sind zurzeit max. 35 Personen zum Training erlaubt!

01b. Während des Judotrainings darf die Abstandsregelung laut Vorgabe des LSBH aufgehoben werden! Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden, da Judo
ein Kampfsport ist und mit Körperkontakt stattfindet.
Es wird in festen Gruppen trainiert. Während des Trainings sind momentan maximal 35 Teilnehmer(innen) incl. Übungsleitung erlaubt.
Falls ein Judoka während der Trainings freiwillig einen Mund- und Naseschutz trägt muss dieser unbedingt bei Durchfeuchtung, durch eine trockene Maske, ersetzt werden. In der Übungsstunde findet das Training aktuell mit dem (der) gleichen Partner(in), mit mindestens 1,5 Meter Abstand zu den jeweils nächsten Trainierenden, statt.

02. Es dürfen keine Begrüßungen per Handschlag, Umarmung oder Abklatschen (Jubeln oder Trauern) stattfinden.

03. Die Husten- und Niesetikette wird eingehalten.

04. Die Turnhalle wird regelmäßig gelüftet!

05. Vor und nach dem Training sollte sich jede(r) Teilnehmer(in) gründlich die Hände waschen und vor Beginn des Trainings die Hände desinfizieren.
Das Desinfektionsmittel besorgt sich jede(r) jede Teilnehmer(in) eigenverantwortlich
und bringt dies zu den Übungsstunden mit und wird zusätzlich von der TG 1861
e. V. Witzenhausen bereitgehalten.

06. Dusch- und Umkleideräume dürfen wieder genutzt werden! Es sind 1,5 Meter Ab- stand in diesen Räumen einzuhalten!
Zur Zeit sind insgesamt 8 Personen gleichzeitig in der Umkleide erlaubt.
Von diesen 8 Personen dürfen n u r 3 Personen gleichzeitig den Duschraum, ebenfalls mit 1,5 Meter Abstand, nutzen.
Die Vorräume und Flure dürfen nur zum zügigen Durchgehen genutzt werden.

07. Die einzelnen Abteilungen kommen zeitversetzt, sodass kein Kontakt und keine Durchmischung mit anderen Gruppen stattfindet. 10 - 15 Minuten Abstand.

08. Zuschauer während den Übungsstunden in der Turnhalle sind nicht erlaubt.

09 Vor der ersten Verwendung vereinseigener Sportmaterialien und nach jeder
weiteren Benutzung müssen diese mit Desinfektionsmittel gereinigt werden!
Die Judomatten werden vor und nach jeder Nutzung, mit vom Verein zur Verfügung gestelltem Flächendesinfektionsmittel, gereinigt.
Jede(r) Teilnehmer(in) verwendet n u r eigene Sportkleidung!
Aus hygienischen Gründen wird empfohlen einen mit 60 Grad Celsius gewaschenen Judoanzug zur Übungsstunde und Badeschuhe zu verwenden!

10. Die Teilnehmer(innen) tragen sich eigenständig (mit eigenem Kugelschreiber) in eine von der Übungsleitung vorbereitete Anwesenheitsliste ein. Die Liste muss
enthalten: (Name der Abteilung, Übungsleitung, Datum, Training von ... bis …) Vor- Nachname, Straße, Postleitzahl, Ort eine gültige erreichbare Telefonnummer und Unterschrift.
Die Übungsleitung verwahrt jede dieser Listen für 4 Wochen, an einem sicheren
Ort seiner Wahl, um eine Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt zu ermöglichen. Das Gesundheitsamt und die Übungsleitung sind im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus umgehend zu informieren und der Trainingsbetrieb
wird sofort eingestellt! Eine Wiederaufnahme des Trainings darf dann nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen. Die Liste wird nach 4 Wochen vernichtet. Der Datenschutz wird eingehalten.

11. Teilnehmer(innen) die zu den Risikogruppen, laut Robert-Koch-Institut, gehören
dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Sie nehmen auf
eigenen Wunsch und eigener Verantwortung an den Übungsstunden teil.

12. Am Training dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome von COVID 19,
nach eigener Beurteilung, aufweisen oder vollständig vom Corona-Virus geheilt und genesen sind.

13. Die Richtlinien unseres Fachverbandes werden anerkannt und eingehalten!

14. Bezüglich des Hygiene- und Sicherheitskonzeptes ist der Übungsleitung unbedingt Folge zu leisten und werden durch Eintrag in die Anwesenheitsliste anerkannt. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss am weiteren Training führen.

15. Es werden keine Regressansprüche gegen die Stadt Witzenhausen bzw. gegen die TG 1861 e. V. Witzenhausen gestellt, falls sich ein(e) Teilnehmer(in) eine Infektion mit dem Corona-Virus zuzieht!


Folgendes ist neu zu beachten und gilt in Stufe 2:
Es darf in maximal 10er Gruppen mit mindestens 3 Metern Abstand zu den Gruppen
trainiert werden. Die Gruppen dürfen nicht durchmischt werden.
2mal Geimpfte, Kinder bis 14 Jahren und Genesene zählen hierbei nicht.

Der Abstand in den Gruppen bleibt bei mindestens 1,5 Metern bestehen auch zu den
2mal Geimpften, Genesenen und bei Kindern bis 14 Jahren.

Zu Beginn des Trainings müssen die 2mal Geimpften und Genesenen der Übungsleitung einen gültigen Nachweis vorlegen.

Es wird empfohlen vor jedem Training, zum Eigenschutz und zum Schutz anderer Teil-
nehmer, einen Selbsttest, Antigenschnelltest oder PCR-Test durchzuführen.


Als 2mal Geimpfte gelten, wenn nach der 2. Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

Als Genesene gelten, der Genesungsnachweis eines positiven PCR-Testergebnises das
mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist.

Als Kinder bis 14 Jahre gelten, wenn das 14. Jahr noch nicht vollendet ist, ab dem 15.
Geburtstag gelten die Regelungen wie bei den Erwachsenen.

Die Übungsleitung ist für die Einhaltung des Hygiene- und Sicherheitskonzeptes verantwortlich!


Zusatz zu Punkt 06.
Die Umkleiden und Duschen dürfen nur von den gleichen Personengruppen,
die in der Übungsstunde zusammen trainiert haben, genutzt werden. Eine
Durchmischung darf auch hier nicht erfolgen.




Der Vorstand
der TG 1861 e. V. Witzenhausen Aufgestellt am 05.06.2021

Heinz-Dieter Krause
2. Vorsitzender und Kassenwart
der TG 1861 e. V. Witzenhausen
Kinder-Judo - Trainingsstart am 17.06.2021 16.06.2021
Start Judo-Kindertraining am 17.06.2021 für 7 bis 14 Jährige.

Unser Hygiene- und Sicherheitskonzept wurde von der Stadt Witzenhausen genehmigt. Das Kindertraining wird wie gewohnt Donnerstags von 17:30 Uhr bis 19:00 in der Turnhalle Südbahnhofstraße wieder aufgenommen.

Ein Judoanzug wird erstmal nicht benötigt. Nur passende Sportbekleidung und Turnschuhe für draußen.

Wir fordern alle Eltern, große und kleine Judokas auf, das Hygiene- und Sicherheitskonzept umzusetzen. Das aktuelle Konzept hängt vor dem Training in der Halle aus. Auf folgende Punkte möchte ich nochmal gesondert eingehen:

- Beim Betreten der Halle ist bis zum Start des Judotrainings ein Mund-/ Nasenschutz zu tragen. Also auch in den Umkleiden/Toiletten. Die Abstandregeln (1,50 Meter) sind einzuhalten. Die Husten- und Niesetikette muss eingehalten werden.
- Der Ein- und Ausgang der Halle ist wie in der Vergangenheit auf der Seite zum Stadion.
- Während des Trainings muss kein Mund-/ Nasenschutz getragen werden. Die Abstandsregel ist während des Trainings nicht verpflichtend (sollte aber wenn möglich eingehalten werden). Körperkontakt ist gestattet.
- Alle Teilnehmer müssen sich vor und nach dem Training die Hände gründlich waschen. Unsere Judoabteilung stellt zusätzlich Desinfektionsmittel im Eingangsbereich bereit.
- Die Teilnehmer müssen sich eigenständig in die Anwesenheitsliste eintragen. Diese befindet sich im Eingangsbereich neben unserem Desinfektionsspender und dem Sicherheits-und Hygienekonzept. Zum Eintragen in die Liste muss ein eigener Stift mitgenommen werden. Zusätzlich ist das anmelden über die LucaApp möglich.
- Zuschauer während des Trainings sind nicht erlaubt.
-->> Die Eltern der Judo Kids bringen Ihre Kinder bitte bis zur Halle und holen diese dann auch wieder vor der Halle ab. Den Eltern ist es gestattet für Ihre Kinder die Anwesenheitsliste im Eingangsbereich auszufüllen. Bitte beachten Sie dabei die Abstandsregeln.
-->> Da das Training auch sehr kurzfristig ausfallen kann (z.B. aufgrund einer Verordnung der Stadt oder des Kreises), bitten wir die Eltern Ihre Kinder bis zum Eingang der Turnhalle zu bringen, um sicher zu gehen, dass das Training auch stattfindet.

Es versteht sich von selber, dass eine Trainingsteilnahme nur möglich ist, wenn keine Symptome von COVID 19, nach eigener Beurteilung, vorliegen.

Ansprechpartner beim Training sind Paul Becke und Reinhold Münch.
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